Aufgaben


Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten

Der Personalrat tagt in der Regel mittwochs. 

Die Vertrauensperson für Schwerbehinderte, Gabriele Bosnack, nimmt regelmäßig an den Sitzungen teil und berät den Personalrat – wie auch die schwerbehinderten Beschäftigten – in allen Fragen des Schwerbehindertenrechts.

Die Personalratsmitglieder besuchen regelmä­ßig Fortbildungs- und In­forma­tionsveranstal­tungen, um sich in ihren Arbeitsschwerpunkten sachkundig zu ma­chen. Auch nehmen sie an den Sitzungen der Auswahlkommissionen zur Einstellun­g von Lehrer(inne)n teil und beraten die Kommissionsmitglieder.

Darüber hinaus führen die Personalratsmit­glieder regelmäßig Sprechstunden an den Schulen und Studienseminaren durch, um die Beschäftigen vor Ort zu beraten.

Der Personalrat

  • wacht darüber, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge usw. eingehalten werden,
  • nimmt Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen, verhandelt darüber mit der Dienststelle und wirkt auf eine Erledigung hin,
  • begleitet Kolleginnen und Kollegen auf Wunsch bei Dienstgesprächen, bei BEM-Gesprächen und unterstützt Versetzungswünsche,
  • führt jährlich Personalversammlungen und Teil-Personalversammlungen für Frauen und für Lehrerräte durch.

Der Personalrat informiert in dem regelmäßig erscheinenden "PR-Info" über aktuelle Themen, neue gesetzliche Bestimmungen und Erlasse, aktuelle Gerichtsurteile ...

Der Personalrat informiert und berät die Beschäftigten individuell und vertraulich in Fragen zu den folgenden Themen:

  • Altersteilzeit
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Ausbildung von Lehrer/innen (OBAS)
  • Beihilfe
  • Besoldung und Versorgung
  • Betriebliche Eingliederung (BEM)
  • Dienstunfähigkeit
  • Fortbildungen
  • Gemeinsamer Unterricht
  • Gleichstellung
  • Mehrarbeit
  • Mutterschutz
  • Probleme in der Schule
  • Teilzeit/Beurlaubung/Altersteilzeit
  • Seiteneinsteiger/innen
  • Versetzungen