Altersermäßigung


Lehrkräfte erhalten vom Beginn des Schuljahres an, das auf die Vollendung des 55. Lebensjahres bzw. des 60. Lebensjahres folgt, nachstehende Pflichtstundenermäßigungen.

 

 

Höhe der Altersermäßigung:

  • 1 Stunde nach Vollendung des 55. Lebensjahres
  • 3 Stunden nach Vollendung des 60. Lebensjahres

 

Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte erhalten eine reduzierte Pflichtstundenermäßigung:

  • 0,5 Stunden nach Vollendung des 55. Lebensjahres bei einem Beschäftigungsumfang von mindestens 50 % der Regelpflichtstunden
  • 2,0 Stunden nach Vollendung des 60. Lebensjahres und mindestens 75 % Beschäftigungsumfang
  • 1,5 Stunden nach Vollendung des 60. Lebensjahres und mindestens 50 % Beschäftigungsumfang. 

 

 Achtung

 

Eine Reduzierung der Pflichtstunden bei Teilzeitbeschäftigung um bis zu zwei Stunden wurde bisher wie Vollbeschäftigung gewertet und führte nicht zu einer anteiligen Kürzung der Ermäßigungsstunden. Diese Regelung wurde nur noch im Schuljahr 2015/2016 so angewendet (Vertrauensschutz!). Ab dem Schuljahr 2016/17 erfolgte eine Verschlechterung, so dass nur die Reduzierung von einer Stunde nicht zu einer Kürzung führt.