Lehrkräfte erhalten vom Beginn des Schuljahres an, das auf die Vollendung des 55. Lebensjahres bzw. des 60. Lebensjahres folgt, nachstehende Pflichtstundenermäßigungen.
Höhe der Altersermäßigung:
Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte erhalten eine reduzierte Pflichtstundenermäßigung:
Achtung
Eine Reduzierung der Pflichtstunden bei Teilzeitbeschäftigung um bis zu zwei Stunden wurde bisher wie Vollbeschäftigung gewertet und führte nicht zu einer anteiligen Kürzung der Ermäßigungsstunden. Diese Regelung wurde nur noch im Schuljahr 2015/2016 so angewendet (Vertrauensschutz!). Ab dem Schuljahr 2016/17 erfolgte eine Verschlechterung, so dass nur die Reduzierung von einer Stunde nicht zu einer Kürzung führt.