Für Kinder, die nach dem 1.7.2015 geboren wurden, gibt es eine weitere Option für die Gestaltung der Elternzeit und den Bezug von Elterngeld.
1. Elternzeit
- kann in drei Zeitabschnitte (bisher zwei) ohne Zustimmung des Arbeitgebers während der drei ersten Lebensjahre des Kindes eingeteilt werden;
- Anmeldung sieben Wochen im Voraus bis zum dritten Lebensjahr, danach 13 Wochen; 24 Monate (statt wie bisher 12 Monate) Elternzeit zwischen 3. und 8. Geburtstag des Kindes möglich
2. Elterngeld +
- Kann in halber Höhe des bisherigen Elterngeldes (65 % bei mehr als 1240 € Einkommen), aber doppelt so lange bezogen werden; beide Ansprüche können kombiniert werden;
- interessant für Teilzeit in Elternzeit, da die Deckelung auf 50 % des Elterngeldes sich dann womöglich nicht auswirkt;
- Partnerschaftsbonus: bei bis zu vier aufeinanderfolgenden Monaten bei gleichzeitiger Teilzeittätigkeit beider Elternteile (jeweils 15,5 bis 18 Lehrerwochenstunden) zusätzlicher Bezug von
Elterngeld; auch für Alleinerziehende bei mind. vier Monaten in Teilzeit
D.h.:
Elterngeld + kann sich lohnen:
- Der Einkommenswegfall (Differenz zwischen Teilzeiteinkommen und vollem Einkommen) wird bei Elterngeld zu 65 % erstattet, das Teilzeiteinkommen also teilweise angerechnet;
- Beim Elterngeld + dagegen wird zwar nur die Hälfte des vollen Elterngeldanspruches gezahlt, dafür doppelt so lang;
- Bei relativ hohem Einkommen durch Teilzeitarbeit können Elterngeld und Elterngeld + bei gleicher Höhe liegen; Elterngeld + wird aber doppelt so lange gezahlt.
- beide Elternteile können parallel insges. 18 Monate in Teilzeit arbeiten und Elterngeld + beziehen
- auch eine Kombination mit dem Basis-Elterngeld ist möglich:
z.B.:
vom 1. bis 10. Monat: Vater Vollzeit, Mutter Elterngeld
vom 11. bis 14. Monat: Beide arbeiten in Teilzeit und erhalten Elterngeld plus
Diese vier Monate sind um den Partnerschaftsbonus um weitere vier Monate verlängerbar, also bis zum 18. Monat
oder:
Elterngeldbezug Mutter vom 1. bis zum 6. Monat, Elterngeld + vom 7. bis 18. Monat
Vater: Elterngeld 2 Monate
ab 19. Monat für vier Monate Partnerschaftsbonus, also Teilzeitarbeit beider mit Elterngeld +