Integration


FAQ zum Thema Integration neu zugewanderter Schüler*innen

In den vergangenen Jahren haben die Schulen in NRW rund 40000 neu zugewanderte Schüler aufgenommen und viele davon werden an Gesamt-, Gemeinschafts- und Sekundarschulen beschult. Diese Situation hat viele Fragen aufgeworfen und tut dies auch weiterhin. Nach massiver Kritik an der Erlassänderung zur Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher hat die

Schulministerin Gebauer einen neuen Erlass angekündigt, der die Handlungssicherheit für alle Beteiligten erhöhen soll.

Mit diesem FAQ wenden wir uns in erster Linie an die Lehrkräfte, die in den Internationalen Klassen, z.T. auch Auffangklassen genannt, unterrichten. Aber auch Kollegen, in deren Klasse sich Kinder und Jugendliche mit diesem Hintergrund befinden, finden vielleicht noch nützliche Hinweise.

 

Wo finde ich den momentan gültigen Erlass?

Den neuen Erlass vom Sommer 2016 findet ihr auf den Seiten des Schulministeriums und dort unter dem Stichwort „Integration“.

 

Wo kann ich mir Hilfe, Informationen und Unterstützung bei der Arbeit mit zugewanderten Schüler*innen holen?

 In NRW gibt es aktuell 53 kommunale Integrationszentren, die u.a. eine lokal bezogene Beratung zu Fragen der Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen anbieten. Auf den Internetseiten der kommunalen Integrationszentren bekommt man eine Übersicht über alle KI in NRW mit den entsprechenden Kontaktdaten. Beim KI Bielefeld kann man z.B. Einzel-Sprachförderung für zugewanderte Schüler beantragen, die dann u.a. von Studenten erteilt wird. Aber die einzelnen KI haben unterschiedliche Konzepte. Auf der Seite der Kommunalen Integrationszentren findet man auch Hinweise zu Unterrichtsmaterialien.

 

Was tun mit älteren zugewanderten Jugendlichen?

Seit dem 01.02.2017 besteht für unterjährig neu Zugewanderte zwischen 16- und 25 Jahren das neue Bildungsangebot „Fit für mehr!“ (FFM) an den Berufskollegs. Dies ergänzt die bisherigen Maßnahmen der Berufskollegs. Die Personen, die beim Eintritt in FFM noch schulpflichtig sind, können anschließend die Internationale Förderklasse (IFK) am BK besuchen, einen Schulabschluss erwerben und von der Wiederholungsmöglichkeit Gebrauch machen. (siehe „Integration durch Bildung“ im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW)

 

Wie viele Stellen stehen für die Integration und Sprachförderung zugewanderter Jugendlicher zur Verfügung?

Schulen können Stellen für Sprachförderung und Integration über zwei verschiedene Töpfe beantragen:

  • Die Schule kann DAZ/DAF-Stellen bei der Bezirksregierung beantragen, die im Rahmen des Einstellungsverfahrens ausgeschrieben werden. Der Stellenbedarf richtet sich nach der Gesamtzahl der Schüler*innen ohne Deutschkenntnisse an der Schule; je 15 SuS „generieren“ hier eine halbe DAZ/DAF-Stelle.
  • Weiterhin stellt der Landeshaushalt Stellen zum Ausgleich für durchgängige Sprachbildung, Sprachförderung und interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung (sog. Integrationsstellen) zur Verfügung. Schulen können jederzeit, auch unterjährig, ihren Bedarf für zusätzliche Sprachförderung oder Integrationsprojekte anmelden. Über die Verteilung dieser Stellen entscheidet das Dezernat 44 bei der Bezirksregierung Detmold.

 

Gibt es zusätzliche sozialpädagogische Stellen für die Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schüler*innen (Multiprofessionelle Teams)?

Im Runderlass zu BASS 21 – 13 Nr. 9 des MSW wurden 226 zusätzliche Stellen im Landesdienst zur Verfügung gestellt. Die Informationen zum Einstellungs-, Antrags- und Bewilligungsverfahren findet man im oben genannten Erlass, dessen Neuregelung am 28.03.2017 in Kraft getreten ist (siehe Amtsblatt 69 Jahrgang Nr. 5).

 

Wo kann ich mir Hilfe holen, wenn ich vermute, eine(r) meiner Schüler*innen habe sich radikalisiert oder droht in salafistische Kreise abzurutschen?

Auf folgenden Internetseiten kann man sich über Projekte vor Ort informieren und allgemeine Informationen zum Thema Salafismus erhalten:

 

Können Referendare in Internationalen Klassen / Sprachförderklassen / Sprachfördergruppen eingesetzt werden?

Grundsätzlich können Referendare in diesen Klassen eingesetzt werden und auch Unterrichtsbesuche dort durchführen, aber Examensstunden sind dort unzulässig.

 

Können Kolleg*innen während der Probezeit in Internationalen Klassen / Sprachförderklassen / Sprachfördergruppen eingesetzt werden?

Diese Kolleg*innen können – mit ihrem Einverständnis - auch in den IK eingesetzt werden. Für ihre dienstliche Beurteilung müssen sie allerdings auch in ihren studierten Fächern eingesetzt werden, so dass die Möglichkeit besteht, die „Überprüfung“ in Regelklassen zu absolvieren.

 

Weitere Links von Interesse