In den vergangenen Jahren haben die Schulen in NRW rund 40000 neu zugewanderte Schüler aufgenommen und viele davon werden an Gesamt-, Gemeinschafts- und Sekundarschulen beschult. Diese Situation hat viele Fragen aufgeworfen und tut dies auch weiterhin. Nach massiver Kritik an der Erlassänderung zur Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher hat die
Schulministerin Gebauer einen neuen Erlass angekündigt, der die Handlungssicherheit für alle Beteiligten erhöhen soll.
Mit diesem FAQ wenden wir uns in erster Linie an die Lehrkräfte, die in den Internationalen Klassen, z.T. auch Auffangklassen genannt, unterrichten. Aber auch Kollegen, in deren Klasse sich Kinder und Jugendliche mit diesem Hintergrund befinden, finden vielleicht noch nützliche Hinweise.
Den neuen Erlass vom Sommer 2016 findet ihr auf den Seiten des Schulministeriums und dort unter dem Stichwort „Integration“.
In NRW gibt es aktuell 53 kommunale Integrationszentren, die u.a. eine lokal bezogene Beratung zu Fragen der Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen anbieten. Auf den Internetseiten der kommunalen Integrationszentren bekommt man eine Übersicht über alle KI in NRW mit den entsprechenden Kontaktdaten. Beim KI Bielefeld kann man z.B. Einzel-Sprachförderung für zugewanderte Schüler beantragen, die dann u.a. von Studenten erteilt wird. Aber die einzelnen KI haben unterschiedliche Konzepte. Auf der Seite der Kommunalen Integrationszentren findet man auch Hinweise zu Unterrichtsmaterialien.
Seit dem 01.02.2017 besteht für unterjährig neu Zugewanderte zwischen 16- und 25 Jahren das neue Bildungsangebot „Fit für mehr!“ (FFM) an den Berufskollegs. Dies ergänzt die bisherigen Maßnahmen der Berufskollegs. Die Personen, die beim Eintritt in FFM noch schulpflichtig sind, können anschließend die Internationale Förderklasse (IFK) am BK besuchen, einen Schulabschluss erwerben und von der Wiederholungsmöglichkeit Gebrauch machen. (siehe „Integration durch Bildung“ im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW)
Schulen können Stellen für Sprachförderung und Integration über zwei verschiedene Töpfe beantragen:
Im Runderlass zu BASS 21 – 13 Nr. 9 des MSW wurden 226 zusätzliche Stellen im Landesdienst zur Verfügung gestellt. Die Informationen zum Einstellungs-, Antrags- und Bewilligungsverfahren findet man im oben genannten Erlass, dessen Neuregelung am 28.03.2017 in Kraft getreten ist (siehe Amtsblatt 69 Jahrgang Nr. 5).
Auf folgenden Internetseiten kann man sich über Projekte vor Ort informieren und allgemeine Informationen zum Thema Salafismus erhalten:
Grundsätzlich können Referendare in diesen Klassen eingesetzt werden und auch Unterrichtsbesuche dort durchführen, aber Examensstunden sind dort unzulässig.
Diese Kolleg*innen können – mit ihrem Einverständnis - auch in den IK eingesetzt werden. Für ihre dienstliche Beurteilung müssen sie allerdings auch in ihren studierten Fächern eingesetzt werden, so dass die Möglichkeit besteht, die „Überprüfung“ in Regelklassen zu absolvieren.
Unterrichtsmaterial: