Lehrerrat


 

In der vergangenen (vierjährigen) Legislaturperiode gab es einen häufigen Wechsel bei den Mitgliedern der einzelnen Lehrerräte (LR). Als Personalrat (PR) erhielten wir oft Anfragen zu immer wiederkehrenden Themen. Hier wollen wir versuchen, diese Fragen – nicht nur für neue Mitglieder in den LR - zu beantworten:

 

Rechte und Aufgaben des Lehrerrates

Die Mitglieder des Lehrerrates dürfen nicht aufgrund ihrer Tätigkeit im Lehrerrat benachteiligt werden. Die Schulleitung (SL) ist verpflichtet, den LR in allen Angelegenheiten der Lehrkräfte, bzw. sozialpädagogischen Arbeitskräfte zeitnah und umfassend zu unterrichten und anzuhören. Dem LR kommt dabei zunächst eine allgemeine Beratungs- und Vermittlungsaufgabe zu; in einigen Bereichen, wie z.B. bei der Anordnung von vorhersehbarer Mehrarbeit und der TeilnehmerInnenauswahl bei Fortbildungen, hat der LR inzwischen ein formales Mitbestimmungsrecht (s.a. TOP „Mehrarbeit“).

 

Ausstattung des Lehrerrats

Der LR benötigt in der Schule einen abschließbaren Schrank und den Zugang zu folgenden Nachschlagewerken: ADO, BASS, LBG, Schulgesetz, Handreichung des MSW für Lehrerräte (Beilage Schule NRW – zum Download unter http://www.schulministerium.nrw.de./LINKS/Lehrerrat). Auch auf der Homepage der Bezirksregierung (BR) Detmold findet ihr unter Schule/Veröffentlichungen der Schulabteilung/Dienstvorgesetzteneigenschaften der SL_Beteiligte Hinweise für den „Lehrerrat in der eigenverantwortlichen Schule“. Es empfiehlt sich evtl. auch die Anlage eines Ordners mit Publikationen der Verbände und Gewerkschaften zu bestimmten schulpolitischen Themen. Die Kosten trägt die Schule.

 

Arbeitsbedingungen und Entlastung

Eine Umfrage, die der PR durchgeführt hat, ergab, dass lediglich die Hälfte der gewählten LR aus dem Kollegiumstopf (s. Anrechnungsstunden) entlastet wurde; für mehr als die Hälfte wurde aber eine gemeinsame Freistunde geblockt und eine große Mehrheit bestätigte damals immerhin, auf andere Art und Weise (z.B. keine Aufsichten führen zu müssen) entlastet zu werden. Diese Umfrage möchten wir demnächst wiederholen und hoffen, dass der regelmäßige Austausch der LR auf unseren Teil-PVs zu einer Verbesserung der Arbeitssituation geführt hat. Wir raten allen (neugewählten) LehrerrätInnen, die von Verbänden und Gewerkschaften angebotenen Fortbildungen für LehrerInnenräte zu besuchen.

  

SchIPS-Leserechte

SchIPS ist das zentrale Schulinformations- und Planungssystem für die Schulaufsicht in NRW, auf das auch Lehrerräte Zugriff haben. Jede Schule erhält dreimal im Jahr eine Schulmitteilung des Schulministeriums aus dem SchIPS-Programm. Diese gibt zum Beispiel Aufschluss über die tatsächliche Besetzungssituation der Schule, die Anzahl der zu vergebenden Anrechnungsstunden oder die Vertretungsreserve.

Lehrerräte haben ein Recht auf Einsicht in die jeweils aktuellen (SchIPS)-Daten zur Unterrichtsversorgung. Dabei reicht es nicht aus, wenn die Informationen dem Lehrerrat nur kurz auf dem PC-Bildschirm oder im Ausdruck gezeigt werden. Die Schulleitung muss dem Lehrerrat den Auszug so lange zur Verfügung stellen, dass die Möglichkeit besteht, die Informationen in Ruhe zu studieren, denn erst durch die Kenntnis der Daten kann der Lehrerrat Maßnahmen der Schulleitung bewerten, mögliche

Maßnahmen prüfen oder Initiativanträge stellen.

 

Stundenplangestaltung

Viele Kollegen fragen den Lehrerrat um Rat, wenn sie mit ihrer Unterrichtsverteilung, bzw. ihrem individuellen Stundenplan unzufrieden sind (zu viele Springstunden; Verteilung der Vertretungsreserve etc.). Die ADO regelt in §12 (1), dass die LehrerInnenkonferenz (LK) über Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen entscheidet. Ihr könnt also im Kollegium festlegen, wie viele Springstunden bspw. eine Vollzeitkraft maximal haben sollte oder wie ihr mit den Vertretungsreservestunden verfahren wollt. Von einigen Schulen haben wir sog. Best-practice-Modelle erhalten, die wir gerne weitergeben. Wir freuen uns aber auch, wenn wir neue und aktuellere Vorschläge von euch erhalten.  

 

 

Hinweise zum Remonstrations- und Beschwerderecht finden sich PR-Info 3/2016; Lehrerräte sind hier nicht zuständig. Wir raten allen Kolleginnen und Kollegen, die eine formale Beschwerde auf den (Dienst-)Weg bringen wollen, sich vorher mit dem PR in Verbindung zu setzen, bzw. uns eine Kopie zukommen zu lassen.

 

 

Mehrarbeit

Gelegentliche Mehrarbeit oder auch Ad-hoc-Mehrarbeit liegt dann vor, wenn der Vertretungsgrund nicht plan- oder vorhersehbar ist, z.B. immer dann, wenn sich KollegInnen morgens krank melden und sofort vertreten werden müssen. Für diese Ausfälle steht die sog. Vertretungsreserve (die nicht für den stundenplanmäßigen Unterricht verwendet werden darf) zur Verfügung. In diesen Fällen können Stunden zur individuellen Förderung aufgehoben, Kurse zusammengelegt werden und Unterricht verlegt werden oder ausfallen.

 

Die Anordnung langfristiger und vorhersehbarer Mehrarbeit (z.B. bei längerer Erkrankung, lange bekannte Fortbildungen, etc.) unterliegt der Mitbestimmung des Lehrerrates. Lehnt der Lehrerrat ab und gibt es keine Einigung mit der SL, so kann die Mehrarbeit nicht angeordnet werden (selbst wenn die Zustimmung des/der einzelnen KollegIn vorliegt). Die notwendige Zustimmung müsste die SL dann über die Dienststelle beim PR beantragen. (Weitere Informationen zur Mehrarbeit findet ihr in der ADO §11, bzw. 13 sowie in der BASS 21-22 Nr. 21; in der o.g. Handreichung des MSW finden sich im Anhang Vordrucke für die Beantragung der Mitbestimmung.)

 

  

Einsatz von Teilzeitbeschäftigten

Seit 2016 gibt es neue Handreichungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte der Bezirksregierung Detmold (s.u.), auf deren Basis ihr eigene Teilzeitregelungen in eurer Schule treffen solltet. Auch diese verabschiedet die Lehrerkonferenz. Arbeitet also am besten mit eurer Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen (AfG) zusammen und führt einen entsprechenden Beschluss der LehrerInnenkonferenz herbei. Das erspart euch eine Menge Konfliktpotenzial, wenn es um den Einsatz teilzeitbeschäftigter KollegInnen geht. Die Dienststelle hat dem PR gegenüber angekündigt, Beschwerden nur noch auf der Grundlage des schuleigenen Teilzeit-Konzeptes zu bearbeiten.

 

 

Anrechnungs- oder sog. Entlastungsstunden

Zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen, für die Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben, für die Mitgliedschaft im LR und für die Tätigkeit als AfG steht jeder Schule ein Kontingent von Anrechnungsstunden zur Verfügung. In der ersten LehrerInnenkonferenz jedes Schuljahres ist die Schulleitung (SL) verpflichtet, Auskunft über die Besetzungssituation der Schule, die Unterrichtsverteilung / Stundentafel sowie über die Verwendung der Vertretungsreserve zu geben. Mit Hilfe der VO zu § 93 SchulG lässt sich über die der Schule zustehenden Grundstellen die Anzahl der zu vergebenden Anrechnungsstunden ermitteln. Auch hier entscheidet die LK auf Vorschlag der SL über die Grundsätze der Verteilung (Welche Aufgaben sollen entlastet werden?). Die endgültige personelle Entscheidung (Wer bekommt die Anrechnungsstunde?) trifft die Schulleitung.   

 

Fortbildungen

Die Basisqualifizierung für (neu gewählte) LehrerInnenräte (LR) wird von der Bezirksregierung (BR) bezahlt; die Fahrtkosten werden zunächst bei der Schule geltend gemacht, diese holt sich das Geld aber von der BR wieder.

 

 

 

Übersicht

Mitwirkung


  • Stellungnahmen abgeben
  • Vorschläge machen
  • Recht auf Information
  • Auskunfts- und Beschwerderecht gegenüber Schulleitung
  • Anspruch auf begründete Antwort der SL
  • Befristete Einstellungen
  • Erarbeitung von Entwürfen für Teilzeitpapiere, Grundsätzen zum Stundenplan und Vertretungskonzepten

Beratung


  • Personalführung und Personalentwicklung
  • Persönliche oder dienstliche Angelegenheiten einzelner Lehrkräfte
  • Problemfelder von Kollegiumsgruppen oder des Gesamtkollegiums

MitBESTIMMUNG


  • Teilnehmerauswahl Fortbildungen
  • Anordnung und Genehmigung langfristiger voraussehbarer Mehrarbeit

 

Anhörung


  • Auflösungsverträge tarifbeschäftigter Kolleg*innen